Kosten
Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!
Es herrscht noch immer der Irrglaube vor, die Dienstleistungen eines Anwaltes seien überteuert und die Beratung bei einem Anwalt wäre mit hohen Kosten verbunden.
Das ist natürlich nicht der Fall.
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Eine anwaltliche Erstberatung kann ich Ihnen auf allen Rechtsgebieten ab 50,- € anbieten. Hierfür erhalten sie eine mündliche und/oder schriftliche Beratung, die Hand und Fuß hat.
weitere Gebühren
In den übrigen Fällen, also wenn ich Sie vor Gericht oder gegenüber Ihren Gegnern vertrete, rechne ich meine Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Gerne berate ich Sie unverbindlich und persönlich über mögliche Kosten eines Prozesses oder eines außergerichtlichen Vorgehens. Sprechen Sie mich einfach an !