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Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Ich stehe Ihnen zur Seite

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie.

Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.

Beachten Sie auch mein kostenloses ebook zum Thema Testamentsgestaltung. Weitere Informationen und den Link zum Download finden Sie hier.

Auch stehe ich Ihnen als unabhängiger und nur Ihren persönlichen Interessen verpflichteter Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Die Testamentsvollstreckung ist häufig ein probates Mittel, um Streit nach dem Tod vermeiden zu helfen. Gerne berate ich Sie auch über die in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen.

Durch meine Mitgliedschaft in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) kann ich in schwierigen Fällen auf einen großen Fachwissensschatz zurückgreifen. Durch regelmäßige Fortbildungen bleibe ich über Änderungen und Fortentwicklungen des Erbrechts immer auf dem Laufenden.

Sprechen Sie mich einfach an. Auf meine absolute Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität können Sie Sich verlassen.

Ihr Martin R. Haas

P.S.: Auch das Thema Vorsorgeplanung ist mit dem Erbrecht stark verzahnt. Vorsorge umfasst im rechtlichen Sinne die Bereiche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament. In vielen Fällen bietet es sich an, im Rahmen einer Vorsorgeplanung aus einem Guss, sich sowohl erbrechtlich, als auch vorsorgerechtlich abzusichern. Beachten Sie hierzu auch unsere Seite zur Vorsorge


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