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Mit zunehmender Zahl der Verkehrsteilnehmer steigt auch die Zahl der Unfälle. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden nimmt jedoch, dank verbesserter Sicherheitstechnik, stetig ab.

Auch ein vermeintlich kleiner Blechschaden kann jedoch zum großen Ärgernis werden, wenn bei der Abwicklung Fehler unterlaufen. Darum gilt, wenn es sich nicht um absolute Kleinigkeiten handelt: Besser direkt zum kompetenten Anwalt.

Wir übernehmen für Sie gerne den Schriftwechsel mit der Gegenseite und den beteiligten Versicherungen. Hierbei trägt Ihr Gegner die Kosten unserer Inanspruchname, wenn er den Unfall verschuldet hat. Bei Teilverschulden trägt die Gegenseite die Kosten entsprechend ihrem Mitverschulden.

Auch im Verkehrsrecht ist es häufig angebracht, eine einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite anzustreben. Das Fahrzeug kann so meist schneller repariert werden oder ein neues Fahrzeug zügig angeschafft werden.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht sinnvoll sein, so vertreten wir Sie selbstverständlich gerne vor allen Amts- und Landgerichten. Kompetent, persönlich und zügig.

Selbstverständlich übernimmt RA Haas auch gerne Ihre Vertretung, wenn es aufgrund des Unfalles zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Sie kommt.

Für den Fall eines (Un)Falles haben wir eine kleine Broschüre für Sie zusammengestellt mit Tips und wichtigen Informationen. Die Broschüre können Sie ausdrucken und in Ihr Handschuhfach legen. Integriert ist auch ein Unfallberichtsformular. Wenn Sie dieses verwenden, übersehen Sie keine wichtigen Informationen, die für die Abwicklung wichtig werden können. Die Broschüre zum Download finden Sie hier:


Broschüre "Kleiner Ratgeber für das Handschuhfach inkl. Unfallprotokoll"


Die Broschüre erhalten Sie kostenlos in gedruckter Form in der Kanzlei. Oder rufen Sie uns an. Wir schicken Ihnen gerne Ihr persönliches Exemplar !

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